Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld eines jordanischen Staatsangehörigen; Erteilung einer beschränkten Aufenthaltsgenehmigung für die Tätigkeit als Wirtschaftsabteilungsleiter bei der Arabischen Liga; Vorliegen einer beschränkten Verfügbarkeit bezüglich der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 06.11.2001 - S 26 (28) AL 160/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
- BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 234/02 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 104/87
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher System grundsätzlich nicht verpflichtet, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BSG Urteil vom 22.03.1989, 7 RAr 104/87 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 11.3.1980 - 1 BvL 20/7, SozR 4100 § 168 Nr. 12).Die durch die Besonderheiten des Risikos der Arbeitslosigkeit geprägte gemeinsame Interessen lage aller Beschäftigten, die in ihrer Beitragspflicht zum Ausdruck kommt, berechtigt dazu, Arbeitnehmer auch dann der Beitragspflicht zu unterwerfen, wenn ihnen einzelne (beitragsabhängige) Leistungen, wie das Arbeitslosengeld, nicht zugutekommen können (…vgl. BVerfG Beschluss vom 11.03.1980, 1 Bvl 20/76, 1 BvR 826/76, SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.03.1989, 7 RAr 104/87, Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit (DBlR) 3517, AFG/§ 112).
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
Äquivalenzabweichungen können darüber hinaus nur dann als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG angesehen werden, wenn bei Versicherten ein und derselben Gruppe - mit ansonsten gleicher Beitragsleistung - ein hinreichender sachlicher Grund für eine Differenzierung nicht ersichtlich ist (BVerfG Beschluss vom 11.01.1995, 1 BvR 892/88, SozR 3-2200 § 385 Nr. 6). - BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
Die durch die Besonderheiten des Risikos der Arbeitslosigkeit geprägte gemeinsame Interessen lage aller Beschäftigten, die in ihrer Beitragspflicht zum Ausdruck kommt, berechtigt dazu, Arbeitnehmer auch dann der Beitragspflicht zu unterwerfen, wenn ihnen einzelne (beitragsabhängige) Leistungen, wie das Arbeitslosengeld, nicht zugutekommen können (vgl. BVerfG Beschluss vom 11.03.1980, 1 Bvl 20/76, 1 BvR 826/76, SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.03.1989, 7 RAr 104/87, Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit (DBlR) 3517, AFG/§ 112).
- BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
Arbeitslosenhilfe - Ausländer - Verfügbarkeit - Arbeitserlaubnis - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
Unabhängig von der Frage, ob es sich bei Deutschen im Sinne von Art. 116 GG einerseits und Ausländern anderseits überhaupt um zwei vergleichbare Gruppen von Normadres saten handelt, besteht zumindest ein sachlicher Grund, den Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von Deutschen und Ausländern differenziert zu regeln (vgl. BSG Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 75/97 R, EzS 30/45). - BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75
Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
Zu berücksichtigen bleibt, dass das Arbeitsförderungsrecht vorrangig durch Vermittlung in Arbeit (§ 4 SGB III) Schutz gegen Arbeitslosigkeit gewähren soll und die Beitragsleistung daher nicht in erster Linie in der Gewährung des Arbeitslosengeldes ihr Äquivalent finden kann (vgl. BSG Urteil vom 27.01.1977, 7 RAr 47/75, SozR 4100 § 100 Nr. 1). - BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvR 826/76
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01
Die durch die Besonderheiten des Risikos der Arbeitslosigkeit geprägte gemeinsame Interessen lage aller Beschäftigten, die in ihrer Beitragspflicht zum Ausdruck kommt, berechtigt dazu, Arbeitnehmer auch dann der Beitragspflicht zu unterwerfen, wenn ihnen einzelne (beitragsabhängige) Leistungen, wie das Arbeitslosengeld, nicht zugutekommen können (vgl. BVerfG Beschluss vom 11.03.1980, 1 Bvl 20/76, 1 BvR 826/76, SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.03.1989, 7 RAr 104/87, Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit (DBlR) 3517, AFG/§ 112).